Energieausweise

für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN18599

 

Die Energieeinsparverordnung / EnEV2009 verpflichtet zur Erstellung eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung von Wohnflächen, bei Wohnungsbauten und öffentlichen Gebäuden. Die Ausweise haben nach Ausstellung zehn Jahre Gültigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir erstellen für energieeffiziente Neu- und Altbau-Vorhaben:

  • Energieausweise auf Verbrauchs- und Bedarfsbasis
  • Bestandsaufnahmen, Beratung, Modernisierungsempfehlungen
  • Bauteil- und Schichtaufbauanalysen,
  • Wärmeschutz- und Tauwasser-Nachweise

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