Energieausweise
für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN18599
Die Energieeinsparverordnung / EnEV2009 verpflichtet zur Erstellung eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung von Wohnflächen, bei Wohnungsbauten und öffentlichen Gebäuden. Die Ausweise haben nach Ausstellung zehn Jahre Gültigkeit.
Wir erstellen für energieeffiziente Neu- und Altbau-Vorhaben:
- Energieausweise auf Verbrauchs- und Bedarfsbasis
- Bestandsaufnahmen, Beratung, Modernisierungsempfehlungen
- Bauteil- und Schichtaufbauanalysen,
- Wärmeschutz- und Tauwasser-Nachweise
________________________________________________________________
Weiter: Energieberatung – Vor-Ort-Beratung – Thermografie - Haustechnik